BVG: Bundestrojaner erhält Maulkorb

Trojanisches Pferd

So zumindest wird das Urteil des Bundesverfassungsgericht von heute kommuniziert – die Medien sprechen von einem historischen Urteil. Der berühmt berüchtigte Bundestrojaner erhält einen Maulkorb?! Demnach können Online-Untersuchungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden und dem heimlichen Ausspähen der Computerfestplatte ist erst einmal ein Riegel vorgeschoben. Nur bei Gefahr von Leib und Leben für ein «überragend wichtiges Rechtsgut» wäre dies zulässig und dann auch nur, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Bleibt zu hoffen, dass das heutige Urteil eine passable Antwort auf die Frage: How to make good laws for the internet age? darstellt. Nevertheless – dieses Gesetz betrifft den Bundestrojaner – vor all den anderen Trojanern sind wir nicht gefeit…

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