BVG gibt grünes Licht für Drogerie-Medikamentenversand

Apotheken-Kennzeichen WikiMit dem Urteil vom 13. März (Az.: BVerwG 3 C 27.07 ) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, dass der Medikamentenversandhandel der Drogeriemärkte rechtens ist. …..

Das heutige Urteil besagt, dass Drogeriemärkte für ihre Kunden Medikamente bestellen und sie ihnen aushändigen dürfen. Dem Urteil vorausgegangen war eine Ordnungsverfügung, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf der Drogeriemarktkette dm diese Form des Medikamentenhandels verbieten wollte – Drogerien seien keine zulässigen Rezeptannahmestellen, nur der Direktvertrieb mit unmittelbarer Zustellung an den Kunden sei per Gesetz erlaubt.
Von Unternehmensseite berief man sich darauf, dass der grenzüberschreitende Arzneimittelversandhandel bereits seit dem Jahr 2004 liberalisiert wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der, gegen diese Verfügung gerichteten Klage stattgegeben, nun hat das BFG die Revision der Stadt zurückgewiesen. Begründung: [...] “die Auslieferung bestellter Waren durch Übergabe an den Kunden in einer Abholstation sei inzwischen eine verbreitete Form des Versandhandels.” [...] Dies dürften aber nur rein logistische Leistungen sein, welche die Drogerie anbietet, [...] “keinesfalls dürfte der Eindruck erweckt werden, die Arzneimittel würden vom Drogeriemarkt selbst abgegeben, dieser sei also Vertragspartner des Kunden.“[...]

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© Bildquelle: Wikipedia

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