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BVG-Urteil vom 8. Nov, Das dritte Geschlecht, divers, inter, Intersexualität, SEIN, weiterere positiver Geschlechtseintrag
Mit der Pressemitteilung Nr. 95/2017 vom 8. November 2017 publizierte das Bundesverfassungsgericht den Beschluß vom 10. Oktober 2017. Unter Sachverhalt ist in der Pressemitteilung Nachfolgendes zu lesen: «Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe „weiblich“ gestrichen und die Angabe „inter/divers“, hilfsweise nur „divers“ eingetragen werden solle.» Das Standesamt lehnte dies ab.
Das BVG fordert das “Dritte Geschlecht”. Nachfolgend der Beschluss im OTon
«Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.»
Ein schwieriges Thema für eine Disziplin wie die Juristerei (und das meine ich wertneutral, nur analysierend). Es ist für alle Disziplinen eine Herausforderung, da es gängigen Denkmustern widerspricht. Eine sehr fortschrittliche Entscheidung, die doch Hoffnung macht für die Zukunft.
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Absolut. Gebe Dir Recht, liebe Sandra!
Bin sehr froh, dass Deutschland zumindest mit diesem Urteil als Vorreiter tätig wurde – bei der gleichgeschlechtlichen Ehe war Deutschland ja ewig lange Schlußlicht.
Liebe Grüße
bT!NA
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Es wurde Zeit, diesen Menschen wenigstens gesetzlich eine Gleichstellung einzuräumen! Angeblich sollen doch vor Gott alle Menschen gleich sein, irgendwie versteht auch die Kirche, die Sprache Gottes nicht!😏
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Eine sehr schöne Argumentation, liebe Babsi, dass vor Gott alle Menschen gleich sind!
Ganz liebe Grüße
bT!NA
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